Beitragsordnung
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Der jährliche Beitrag wird am Geschäftsjahresanfang bis spätestens
bis zum 31.01. durch das Mitglied mit einer Überweisung beglichen.
3. Mitglieder, die ab dem zweiten Geschäftsjahresquartal dem Verein beitreten, zahlen die Hälfte des für sie festgelegten Beitrages.
4. Mitglieder, die im November bzw. Dezember beitreten, sind für das laufende Geschäftsjahr beitragsfrei.
5. Der Mindestbeitragssatz liegt bei 36,00 Euro pro Mitglied und Jahr.
6. Zahlungsinformationen. Bitte überweisen sie den Mitgliedsbeitrag bis zum 31.01. des laufenden Jahres.
Jahresbeitrag: 36,- €
Zahlungsgrund: Mitgliedsbeitrag (Jahr 20xx)
Name des Mitgliedes: